Definition:
Maßnahmen der Ergotherapie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptivem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.
Ziel dieser Maßnahmen ist die Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhalt oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten, die zur Krankheits- und Alltagsbewältigung und zur Wiedereingliederung in die Familie, Beruf und Gesellschaft notwendig sind. Ihre handlungsorientierten Ansätze zielen auf die Wiedergewinnung größtmöglicher Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Sie umfassen neben der Anpassung und Schulung mit Hilfsmitteln und Orthesen/Schienen auch Beratung zur Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeldanpassung vor Ort, sowie der Angehörigen.
Wie wird Ergotherapie verordnet?
In der ambulanten Versorgung wird dem Patienten von einem Hausarzt oder Facharzt ein Rezept für ergotherapeutische Behandlung („Heilmittelverordnung 18“) ausgestellt. Mit diesem Rezept kann er dann eine ergotherapeutische Praxis oder eine Institutionsambulanz seiner Wahl aussuchen. Eingeteilt wird die Ergotherapie in verschiedene Maßnahmen, die da sind:
Wer bezahlt Ergotherapie?
Ergotherapie, die von einem niedergelassenen Arzt verordnet und ambulant erbracht wird, wird in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder von den Berufsgenossenschaften bezahlt.
[ Quelle : DVE ]